Lüneburg braucht einen Stadtjugendpfleger!

Pressemitteilung vom 23.01.2012

Die Jugendverbände Evangelische Jugend Lüneburg, Pfadfinderbund Nordlicht, SJD-Die Falken und der Stadtjugendring, sowie der Lüneburger Kunst und Kulturverein Alltagskultur e.V. warnen davor, bei der Jugendpflege zu streichen. Sie fordern vor allem den Erhalt eines vollwertig- ausgestatteten Stadtjugendpflegers.

Der geplante Verkauf des „Haus‘ der Jugend“ ist offenbar nur der erste Schritt in einer Reihe von Verschlechterungen im Jugendbereich.“ so Barbara Schink von der Evangelischen Jugend LüneburgEine Stadt mit über 70.000 Einwohnern brauche neben der Stadtteilarbeit auch eine zentrale Jugendarbeit. Dazu gehören neben der Förderung gesamtstädtischer Projekte auch ein vollwertig-ausgestatteter Jugendpfleger. Der Stadtjugendpfleger hat über lange Jahre eine gute und wichtige Vernetzungs- und Jugendpflegearbeit geleistet. Die Zerschlagung seiner Stelle würde die Jugendarbeit sehr schwächen.

Wir appellieren an die Verantwortlichen in der Stadt, Jugendverbänden die stadtteilübergreifend arbeiten, sowie Einrichtungen wie dem Stadtjugendpfleger und dem Stadtjugendring, mehr Verantwortung zu überlassen und diese personell und finanziell zu unterstützen. Einem weiteren Raubbau an der Jugendarbeit der Stadt Lüneburg können wir nicht einfach so zusehen.“ so eine Ehrenamtliche von den Lüneburger Falken. 

Ebenfalls Teil der Kritik, ist das bisher intransparente Verfahren:  „Die Umstrukturierung der Jugendarbeit in der Stadt läuft an den Ehrenamtlichen, an den Verbänden und am Stadtjugendring vorbei“ kritisiert die Ehrenamtliche und sagt weiter: „Es scheint, als sollten erst Fakten geschaffen werden, die Jugendlichen selbst sollen außen vor bleiben.

Wenn den politischen Entscheidungsträgern ihr Einsatz für ‚die Zukunft dieses Landes und dieser Stadt‘ ernst ist, dann dürfen sie weiteren Verschlechterungen der Rahmenbedingungen im Jugendbereich nicht zustimmen! Wir als Jugendverbände sind für Gespräche offen und wir fordern auch ein, vollwertig beteiligt zu werden.

Pressekontakt für Nachfragen:
SJD – Die Falken / OV – Lüneburg

Jugendpolitische Fragen engagiert diskutiert

Der Stadtjugendring hatte geladen und (fast) alle Parteien sind gekommen… Und: ca. 30 interessierte Gäste.

Engagiert und sachlich – nahezu ohne die üblichen parteipolitischen Ränkespielchen – diskutierten die VertreterInnen von CDU, SPD, FDP, Linken, Piraten und WILD.

Dabei war der geplante Verkauf des Musikschul-/Haus-der-Jugend-Komplexes der erste heiße Höhepunkt auf dem Podium. Der Stadtjugendring spricht sich gegen den Verkauf aus und unterstützt die Initiative „KIS“ (Kultur findet Innen-Stadt) warb um Verlässlichkeit, sowohl für die Jugendeinrichtungen und Jugendarbeit (Jugendzentrum, -pflege, -verbände) die das Haus nutzen. Für Erstaunen sorgte die für die SPD auf dem Podium sitzende Dr. Cornelia Pahnke mit ihrer Aussage, dass der Erhalt des Hauses der Jugend vom OB Mädge eindeutig angekündigt sei. Dies nun wiederum hatte bislang keineR der Anwesenden bislang so vernommen.

Bislang gab es von ihm lediglich Aussagen zum Erhalt des „Jugendzentrums Stadtmitte“ in der Katzenstraße.

Weiterlesen

„Volksbegehren für gute Schulen“ läuft bis 14. Januar 2012

Rechtsstreit mit der Landesregierung endet mit einem Vergleich

Bückeburg, 1. Juli 2011. Mit einem Vergleich endete heute Mittag die mündliche Verhandlung
vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof im Rechtsstreit des Volksbegehrens für gute
Schulen mit der Landesregierung: Die Initiatoren des Volksbegehrens erklärten sich bereit, den
Text des Paragraphen 3 ihres Gesetzentwurfs zu ändern; im Gegenzug hob die Landesregierung
ihren Zulässigkeitsbeschluss vom November 2010 auf.

Der Paragraph 3 des Volksbegehren-Gesetzentwurfes wird dahingehend geändert, dass Volle
Halbtagsschulen bei einem Erfolg des Volksbegehrens nur dann wieder als solche geführt
werden, wenn die Schule zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes besteht. Mit dieser
Formulierung, die inhaltlich genau das sagt, was die Initiatoren des Volksbegehrens ohnehin
erreichen wollten, soll auch formal verhindert werden, dass Schulträger zwischenzeitlich
geschlossene Schulen wieder einrichten müssen.

Der Staatsgerichtshof forderte den Landeswahlleiter auf, den Unterschriftenbogen mit der
geänderten Formulierung unverzüglich bekannt zu machen; in diesem Zusammenhang bemängelte
das Gericht die bisherige Abstimmung zwischen Landesregierung und Landeswahlleiter.
Besonders wichtig für das Volksbegehren: Der Gerichtshof stellte fest, dass alle
Unterschriften, die bis zur Bekanntmachung des geänderten Unterschriftenbogens geleistet
wurden und noch werden, ohne Einschränkung gültig sind. Da die Bekanntmachung durch den
Landeswahlleiter erst in einigen Tagen zu erwarten ist, können noch alle in den vergangenen
Wochen gesammelten Unterschriften bei den zuständigen Meldeämtern eingereicht werden.

Auch in einem anderen Punkt haben die Aktiven des Volksbegehrens jetzt Rechtssicherheit: Der
Staatsgerichtshof setzte den Endpunkt des Volksbegehrens auf den 14. Januar 2012 fest –
damit bleiben noch mehr als sechs Monate Zeit zum Sammeln von Unterschriften. Allerdings
liegt nach dem heute geschlossenen Vergleich erneut ein organisatorischer und finanzieller
Kraftakt vor den Aktiven des Volksbegehrens: Sie müssen neue Unterschriftenbögen drucken
lassen, diese landesweit in Umlauf bringen und dafür sorgen, dass in Zukunft nur noch mit den
neuen Bögen gearbeitet wird.

Bis zum 15. Juni hatten rund 240.000 Menschen in Niedersachsen das Volksbegehren
unterzeichnet; für einen Erfolg erforderlich sind knapp 610.000 gültige Unterschriften. Dieser
Zahl wollen die Aktiven in den kommenden Wochen deutlich näher kommen: Im Umfeld der
Kommunalwahl im September sollen die bildungspolitischen Forderungen der landesweiten
Initiative verstärkt auf kommunaler Ebene thematisiert werden.