Fristen zur Einreichung von Projektanträgen bei „Demokratie leben!“ für das Jahr 2021 festgelegt

Als Partnerschaft für Demokratie rufen der Stadtjugendring Lüneburg e.V. und der Fachbereich Soziales der Hansestadt Lüneburg dazu auf, Projektanträge im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu stellen. Der kommende Stichtag zur Einreichung von Anträgen ist der 02. April 2021. Auch die Fristen der folgenden Projektdurchläufe für das Jahr 2021 stehen bereits fest. Hierbei handelt es sich um folgende Termine: 04. Juni, 21. August und 01. Oktober.

Seit März 2015 setzen der Stadtjugendring und die Hansestadt Lüneburg gemeinsam das vom Bundesfamilienministerium initiierte Förderprogramm „Demokratie leben!“ um. Im Rahmen des Programms werden in Lüneburg unter anderem Projekte zur Stärkung der Demokratie und Partizipation als wichtige Bestandteile der Jugendarbeit gefördert. „Insbesondere in der jetzigen Pandemiesituation möchten wir Kindern und Jugendlichen einen Raum geben und sie motivieren, ihre Meinung und Bedürfnisse aktiv in demokratischen Prozessen auszuhandeln, zu artikulieren und somit Lüneburg selbstbewusst und fortschrittlich mitzugestalten.“ sagt die Projektkoordinator:in des Stadtjugendring e.V..

Gestellt werden können Anträge durch nicht-staatliche, gemeinnützigen Organisationen. Ein besonderer Fokus hierbei liegt auf Projekten, welche sich für ein respektvolles, interkulturelles und pluralistisches Miteinander einsetzen.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen sind hier zu finden: www.stadtjugendring-lueneburg.de

Förderung von Projekten und Maßnahmen mit dem Schwerpunkt „Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Jungen“

Dem Landespräventionsrat Niedersachsen stehen auch im Haushaltsjahr 2021 Mittel zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Die Regelungen finden sich in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugenlichen. Neu in dieser Richtlinie ist die zusätzliche Förderung von innovativen Projekten und Maßnahmen mit dem Schwerpunkt „Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Jungen“.

Unter www.lpr.niedersachsen.de finden sich alle wichtigen Informationen sowie das Antragsformular und die Anlage.

Die Frist zur Einreichung von Anträgen läuft bis zum 31.03.2021. Später gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Umfrage zum Einfluss des sozialen Umfeldes auf das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen

Eine Projektgruppe von der Leuphana Universität Lüneburg aus dem Seminar „Ehrenamt in Lüneburg“ beschäftigt sich mit dem Thema „Junges Engagement in Lüneburg“ und will ermitteln, inwieweit das soziale Umfeld einen Einfluss auf das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen hat. Unterstützt das Projekt und beantwortet die Fragen.

Die Umfrage richtet sich an Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren.

Umfrage:
https://survey.leuphana.de/index.php/918617?lang=de