Podiumsdiskussion zu jugenpolitischen Fragen

Was tut die Hansestadt Lüneburg für Kinder und Jugendliche? Wie wird sich die Jugendförderung in Zeiten knapper Kassen weiterentwickeln? Was können Jugendliche noch erwarten, wenn Jugendleben immer weiter aus der Stadt gedrängt wird (Stichwort: Verkauf des Hauses der Jugend)? Läuft alles auf’s „Kaufhaus Lüneburg“ hinaus, in dem Kinder und Jugendliche nur noch als KonsumentInnen gehandelt werden?

Welche Rolle spielt Jugendarbeit und Jugendverbands in Zukunft noch, wenn sich Schule zeitlich immer weiter ausbreitet? Wird Jugendarbeit und vor allem auch Jugendverbandsarbeit noch ein eigener bildungspolitischer Stellenwert zuerkannt oder wird Bildung nun nur noch mit Schule identifiziert?

Fragen über Fragen… Und Du kannst sie stellen!!! Aber natürlich nicht nur diese.
Du hast bestimmt eigene Fragen oder Anmerkungen, die die sich zur Wahl stellenden PolitikerInnen hören und / oder beantworten sollen.

Das ist DIE Gelegenheit: Bei der

Podiumsdiskussion

zu jugend(politischen) Fragen
am kommenden Dienstag,
6. September 2011, 18:00 Uhr

Haus der Jugend – Großer Saal (1.Stock)
Katzenstr. 1 (Ecke Katzenstr. / Neue Sülze)

 

 

„Volksbegehren für gute Schulen“ läuft bis 14. Januar 2012

Rechtsstreit mit der Landesregierung endet mit einem Vergleich

Bückeburg, 1. Juli 2011. Mit einem Vergleich endete heute Mittag die mündliche Verhandlung
vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof im Rechtsstreit des Volksbegehrens für gute
Schulen mit der Landesregierung: Die Initiatoren des Volksbegehrens erklärten sich bereit, den
Text des Paragraphen 3 ihres Gesetzentwurfs zu ändern; im Gegenzug hob die Landesregierung
ihren Zulässigkeitsbeschluss vom November 2010 auf.

Der Paragraph 3 des Volksbegehren-Gesetzentwurfes wird dahingehend geändert, dass Volle
Halbtagsschulen bei einem Erfolg des Volksbegehrens nur dann wieder als solche geführt
werden, wenn die Schule zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes besteht. Mit dieser
Formulierung, die inhaltlich genau das sagt, was die Initiatoren des Volksbegehrens ohnehin
erreichen wollten, soll auch formal verhindert werden, dass Schulträger zwischenzeitlich
geschlossene Schulen wieder einrichten müssen.

Der Staatsgerichtshof forderte den Landeswahlleiter auf, den Unterschriftenbogen mit der
geänderten Formulierung unverzüglich bekannt zu machen; in diesem Zusammenhang bemängelte
das Gericht die bisherige Abstimmung zwischen Landesregierung und Landeswahlleiter.
Besonders wichtig für das Volksbegehren: Der Gerichtshof stellte fest, dass alle
Unterschriften, die bis zur Bekanntmachung des geänderten Unterschriftenbogens geleistet
wurden und noch werden, ohne Einschränkung gültig sind. Da die Bekanntmachung durch den
Landeswahlleiter erst in einigen Tagen zu erwarten ist, können noch alle in den vergangenen
Wochen gesammelten Unterschriften bei den zuständigen Meldeämtern eingereicht werden.

Auch in einem anderen Punkt haben die Aktiven des Volksbegehrens jetzt Rechtssicherheit: Der
Staatsgerichtshof setzte den Endpunkt des Volksbegehrens auf den 14. Januar 2012 fest –
damit bleiben noch mehr als sechs Monate Zeit zum Sammeln von Unterschriften. Allerdings
liegt nach dem heute geschlossenen Vergleich erneut ein organisatorischer und finanzieller
Kraftakt vor den Aktiven des Volksbegehrens: Sie müssen neue Unterschriftenbögen drucken
lassen, diese landesweit in Umlauf bringen und dafür sorgen, dass in Zukunft nur noch mit den
neuen Bögen gearbeitet wird.

Bis zum 15. Juni hatten rund 240.000 Menschen in Niedersachsen das Volksbegehren
unterzeichnet; für einen Erfolg erforderlich sind knapp 610.000 gültige Unterschriften. Dieser
Zahl wollen die Aktiven in den kommenden Wochen deutlich näher kommen: Im Umfeld der
Kommunalwahl im September sollen die bildungspolitischen Forderungen der landesweiten
Initiative verstärkt auf kommunaler Ebene thematisiert werden.

Pressemitteilung des Stadtjugendrings Lüneburg vom 25.06.2011

Stadtjugendring Lüneburg: Frommestraßen-Protest ist Jugend-Beteiligung pur

Der Stadtjugendring Lüneburg unterstützt die seit nunmehr drei Jahren andauernden Proteste gegen die –zunächst geplante– Wohnneubebauung in der Frommestraße. Vor allem junge Menschen engagieren sich gegen den Abriss des zeitweise als Kultur- und Partyraum genutzten Hauses.

Der Stadtjugendring sieht in der Besetzung des Geländes rund um dieses Haus ein besonderes Engagement für das direkte Wohnumfeld. Junge Menschen wehren sich gegen Kommerzialisierung und die bedingungslose Opferung ihres Lebensraumes für die Interessen von Großunternehmern. Wie in anderen Städten auch, gehen junge Menschen gerade in Stadtteilen mit einer ausgeprägten und gewachsenen Stadtteilkultur auf die Straßen, um gegen Gentrifizierung und Raubbau zu protestieren.

Die Stadt Lüneburg hat sich auf die Fahnen geschrieben mehr für Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu tun. Sie hat eigens eine Arbeitsgruppe dazu ins Leben gerufen, in der darum gerungen wird, jungen Menschen Mitbestimmungsrechte zu verleihen. Hier in der Frommestraße wird Partizipation und Verantwortung für das Gemeinwesen praktisch gelebt. Ganz ohne Auftrag und Mandat. Was kann sich ein Gemeinwesen denn mehr wünschen, als aktive, wache und engagierte junge Menschen, die sich um ihr Umfeld kümmern.

„Hier findet kein Protest zur Verhinderung von irgendetwas statt, hier findet der lebhafte Protest FÜR den Erhalt von Stadtteil- und Jugendkultur statt.“ sagt Björn Adam, Vorsitzender des Stadtjugendrings. Und der zweite Vorsitzende, Georg Gunkel-Schwaderer fügt hinzu: „Dass dies stellenweise an den so fest gefügt scheinenden Regularien dieser Gesellschaft rüttelt, darf dabei nicht verwundern und schon gar nicht stören. Hätte es diese Proteste seit 2008 nicht gegeben, würde vermutlich an jener Stelle nun ein Pracht-Glasbau im Baugrund versinken und niemand wäre Bereit die Verantwortung dafür zu tragen.“

Der Stadtjugendring spricht sich dafür aus, dass die Stadt Lüneburg, allen voran der Oberbürgermeister, sich der Problematik annimmt und sich für eine produktive Verständigung zwischen derzeitigem Eigentümer und den jungen Menschen einsetzt.