Fördermittel bei Generation³ in Zeiten von Corona

Im Förderprogramm Generation³ kann der Landesjugendring Niedersachsen e.V. kurzfristig Projekte von Aktiven in der Jugendarbeit zum Umgang mit der gegenwärtigen Situation rund um das Coronavirus fördern. 

Ab 24.03.2020 wird es wöchentlich – ab 30.03. ist der jeweilige Montag die geltende Frist – möglich sein, Anträge für Projekte einzureichen, die Maßnahmen zur aktiven Gestaltung der Situation beinhalten.

Der früheste Starttermin dieser Projekte ist dann jeweils eine Woche nach Auslaufen der Antragsfrist – erstmalig also der 31.03.2020. Berechtigt für die Sonderantragsfristen sind dabei „nur“ Aktivitäten, die einen unmittelbaren Bezug zur Situation aufweisen. Für alle anderen Ideen laufen die regulären monatlichen Fristen des Förderprogramms weiter. Förderfähig im Rahmen der Sonderfristen sind also bspw. (neue) digitale Formate, die eure Handlungsfähigkeit als Jugendgruppe, -verband oder -einrichtung ermöglichen oder auch eine entsprechende Weiterentwicklung bestehender Strukturen und Angebote. Eurer Kreativität sind hier aber keine Grenzen gesetzt, sofern es den genannten Bezug gibt.
Wir freuen uns schon auf eure engagierten und kreativen Ideen!

Im Einzelfall steht euch selbstverständlich auch die Programmstelle des Förderprogramms bei Fragen, sonstigen Klärungsbedarfen oder zur Unterstützung zur Verfügung. Die Referent-inn-en des Förderprogramms sind in der aktuellen Situation sowohl per E-Mail als auch via Skype wie folgt im Homeoffice erreichbar:·       

www.ljr.de/ansprechpersonen

Nähere Informationen zum weiteren Umgang des Förderprogramms mit der aktuellen Situation finden sich auch unter http://www.generationhochdrei.de.

Förderfonds Demokratie – Bewerbungen für die erste Förderrunde bis zum 30. September 2019


Mit dem Förderfonds Demokratie werden vorbildliche Vorhaben, Ideen und Projekte unterstützt, die einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten. Menschen sollen ermutigt werden, demokratische Mitverantwortung zu übernehmen. Gesucht werden bundesweit zivilgesellschaftliche Initiativen und Ideen, die sich der offenen Gesellschaft und ihren demokratischen Werten verpflichtet fühlen, sich auf der Grundlage der Menschenrechte für das Gemeinwohl engagieren, die Dialogfähigkeit und Pluralität fördern und deren Arbeit ganz oder in Teilen durch freiwilliges bürgerschaftliches Engagement getragen wird.

Bewerbungen für die erste Förderrunde sind bis zum 30. September 2019 unter www.foerderfonds-demokratie.de möglich. Jedes ausgewählte Projekt erhält eine einmalige Förderung bis zu einer Höhe von € 5.000.

Die Bewerbung steht unter der Leitfrage: »Was trägt Ihr Projekt zur Stärkung der Demokratie bei?« Die Bewerber/innen erläutern im Förderantrag, welche demokratischen Impulse und welchen demokratischen Mehrwert das Projekt, die Idee, das Vorhaben im jeweiligen Wirkungskreis entfaltet. Innovative Ansätze und Vorhaben zur Demokratieentwicklung können auf dieser Grundlage eine Anschubfinanzierung erhalten, erprobte Projektideen, die bereits andernorts erfolgreich waren, können an andere Standorte transferiert werden. Somit sind auch Vorhaben förderfähig, die bereits vor Einsatz der Förderung gestartet sind. Es ist ausdrücklich gewünscht, dass geförderte Projekte sich mit weiteren Partnern vernetzen und im Rahmen ihrer Arbeit mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft kooperieren.