„Demokratie-Erklärung“ steht im Widerspruch zur Demokratie

Der Bundesjugendring (DBJR) hat in seiner letzten Vollversammlung seine Kritik an der so genannten "Demokratieerklärung" des Schröderschen Bundesfamilienministeriums formuliert und in einem Positionspapier veröffentlicht.  Wir schließen uns der Kritik des Deutschen Bundesjugendrings uneingeschränkt an.

Diese Erklärung soll von Begünstigten unterzeichnet werden, die eine Projektförderung nach dem Bundesprogramm "Toleranz fördern – Kompetenz stärken" erhalten wollen.

Praktisch bedeutet sie aber, dass Kooperationspartner ausgeforscht und unter Generalverdacht des so genannten "Extremismus"-Begriffs der Bundesregierung gestellt werden.

Unter der Überschrift

"Demokratieerklärung" zurücknehmen

schreibt der DBJR:

"Der DBJR wendet sich gegen Instrumente in Förderprogrammen, die demokratisches Engagement schwächen und unter einen Generalverdacht stellen. 

Als äußerst problematisch empfindet der DBJR den Zusatz zur „Demokratieerklärung“, dessen Handlungsanweisungen aus unserer Sicht weder demokratisch legitimiert noch hilfreich für die Arbeit vor Ort sind. Die wichtigste Grundlage für eine konstruktive Arbeit vor Ort in einem ohnehin schon schwierigen Themenfeld ist das gegenseitige Vertrauen der Kooperationspartner/-innen. "

Lesen Sie die ganze Erklärung…

Jugendpolitische Fragen engagiert diskutiert

Der Stadtjugendring hatte geladen und (fast) alle Parteien sind gekommen… Und: ca. 30 interessierte Gäste.

Engagiert und sachlich – nahezu ohne die üblichen parteipolitischen Ränkespielchen – diskutierten die VertreterInnen von CDU, SPD, FDP, Linken, Piraten und WILD.

Dabei war der geplante Verkauf des Musikschul-/Haus-der-Jugend-Komplexes der erste heiße Höhepunkt auf dem Podium. Der Stadtjugendring spricht sich gegen den Verkauf aus und unterstützt die Initiative „KIS“ (Kultur findet Innen-Stadt) warb um Verlässlichkeit, sowohl für die Jugendeinrichtungen und Jugendarbeit (Jugendzentrum, -pflege, -verbände) die das Haus nutzen. Für Erstaunen sorgte die für die SPD auf dem Podium sitzende Dr. Cornelia Pahnke mit ihrer Aussage, dass der Erhalt des Hauses der Jugend vom OB Mädge eindeutig angekündigt sei. Dies nun wiederum hatte bislang keineR der Anwesenden bislang so vernommen.

Bislang gab es von ihm lediglich Aussagen zum Erhalt des „Jugendzentrums Stadtmitte“ in der Katzenstraße.

Weiterlesen

„Volksbegehren für gute Schulen“ läuft bis 14. Januar 2012

Rechtsstreit mit der Landesregierung endet mit einem Vergleich

Bückeburg, 1. Juli 2011. Mit einem Vergleich endete heute Mittag die mündliche Verhandlung
vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof im Rechtsstreit des Volksbegehrens für gute
Schulen mit der Landesregierung: Die Initiatoren des Volksbegehrens erklärten sich bereit, den
Text des Paragraphen 3 ihres Gesetzentwurfs zu ändern; im Gegenzug hob die Landesregierung
ihren Zulässigkeitsbeschluss vom November 2010 auf.

Der Paragraph 3 des Volksbegehren-Gesetzentwurfes wird dahingehend geändert, dass Volle
Halbtagsschulen bei einem Erfolg des Volksbegehrens nur dann wieder als solche geführt
werden, wenn die Schule zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes besteht. Mit dieser
Formulierung, die inhaltlich genau das sagt, was die Initiatoren des Volksbegehrens ohnehin
erreichen wollten, soll auch formal verhindert werden, dass Schulträger zwischenzeitlich
geschlossene Schulen wieder einrichten müssen.

Der Staatsgerichtshof forderte den Landeswahlleiter auf, den Unterschriftenbogen mit der
geänderten Formulierung unverzüglich bekannt zu machen; in diesem Zusammenhang bemängelte
das Gericht die bisherige Abstimmung zwischen Landesregierung und Landeswahlleiter.
Besonders wichtig für das Volksbegehren: Der Gerichtshof stellte fest, dass alle
Unterschriften, die bis zur Bekanntmachung des geänderten Unterschriftenbogens geleistet
wurden und noch werden, ohne Einschränkung gültig sind. Da die Bekanntmachung durch den
Landeswahlleiter erst in einigen Tagen zu erwarten ist, können noch alle in den vergangenen
Wochen gesammelten Unterschriften bei den zuständigen Meldeämtern eingereicht werden.

Auch in einem anderen Punkt haben die Aktiven des Volksbegehrens jetzt Rechtssicherheit: Der
Staatsgerichtshof setzte den Endpunkt des Volksbegehrens auf den 14. Januar 2012 fest –
damit bleiben noch mehr als sechs Monate Zeit zum Sammeln von Unterschriften. Allerdings
liegt nach dem heute geschlossenen Vergleich erneut ein organisatorischer und finanzieller
Kraftakt vor den Aktiven des Volksbegehrens: Sie müssen neue Unterschriftenbögen drucken
lassen, diese landesweit in Umlauf bringen und dafür sorgen, dass in Zukunft nur noch mit den
neuen Bögen gearbeitet wird.

Bis zum 15. Juni hatten rund 240.000 Menschen in Niedersachsen das Volksbegehren
unterzeichnet; für einen Erfolg erforderlich sind knapp 610.000 gültige Unterschriften. Dieser
Zahl wollen die Aktiven in den kommenden Wochen deutlich näher kommen: Im Umfeld der
Kommunalwahl im September sollen die bildungspolitischen Forderungen der landesweiten
Initiative verstärkt auf kommunaler Ebene thematisiert werden.