


Vielen Dank für diese tollen Bilder an Izabala Reimers, professionelle Fotografin aus Seevetal, die uns die Werke zur Verfügung gestellt hat!

Was tut die Hansestadt Lüneburg für Kinder und Jugendliche? Wie wird sich die Jugendförderung in Zeiten knapper Kassen weiterentwickeln? Was können Jugendliche noch erwarten, wenn Jugendleben immer weiter aus der Stadt gedrängt wird (Stichwort: Verkauf des Hauses der Jugend)? Läuft alles auf’s „Kaufhaus Lüneburg“ hinaus, in dem Kinder und Jugendliche nur noch als KonsumentInnen gehandelt werden?
Welche Rolle spielt Jugendarbeit und Jugendverbands in Zukunft noch, wenn sich Schule zeitlich immer weiter ausbreitet? Wird Jugendarbeit und vor allem auch Jugendverbandsarbeit noch ein eigener bildungspolitischer Stellenwert zuerkannt oder wird Bildung nun nur noch mit Schule identifiziert?
Fragen über Fragen… Und Du kannst sie stellen!!! Aber natürlich nicht nur diese.
Du hast bestimmt eigene Fragen oder Anmerkungen, die die sich zur Wahl stellenden PolitikerInnen hören und / oder beantworten sollen.
Das ist DIE Gelegenheit: Bei der
Podiumsdiskussionzu jugend(politischen) Fragen
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Bückeburg, 1. Juli 2011. Mit einem Vergleich endete heute Mittag die mündliche Verhandlung
vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof im Rechtsstreit des Volksbegehrens für gute
Schulen mit der Landesregierung: Die Initiatoren des Volksbegehrens erklärten sich bereit, den
Text des Paragraphen 3 ihres Gesetzentwurfs zu ändern; im Gegenzug hob die Landesregierung
ihren Zulässigkeitsbeschluss vom November 2010 auf.
Der Paragraph 3 des Volksbegehren-Gesetzentwurfes wird dahingehend geändert, dass Volle
Halbtagsschulen bei einem Erfolg des Volksbegehrens nur dann wieder als solche geführt
werden, wenn die Schule zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes besteht. Mit dieser
Formulierung, die inhaltlich genau das sagt, was die Initiatoren des Volksbegehrens ohnehin
erreichen wollten, soll auch formal verhindert werden, dass Schulträger zwischenzeitlich
geschlossene Schulen wieder einrichten müssen.
Der Staatsgerichtshof forderte den Landeswahlleiter auf, den Unterschriftenbogen mit der
geänderten Formulierung unverzüglich bekannt zu machen; in diesem Zusammenhang bemängelte
das Gericht die bisherige Abstimmung zwischen Landesregierung und Landeswahlleiter.
Besonders wichtig für das Volksbegehren: Der Gerichtshof stellte fest, dass alle
Unterschriften, die bis zur Bekanntmachung des geänderten Unterschriftenbogens geleistet
wurden und noch werden, ohne Einschränkung gültig sind. Da die Bekanntmachung durch den
Landeswahlleiter erst in einigen Tagen zu erwarten ist, können noch alle in den vergangenen
Wochen gesammelten Unterschriften bei den zuständigen Meldeämtern eingereicht werden.
Auch in einem anderen Punkt haben die Aktiven des Volksbegehrens jetzt Rechtssicherheit: Der
Staatsgerichtshof setzte den Endpunkt des Volksbegehrens auf den 14. Januar 2012 fest –
damit bleiben noch mehr als sechs Monate Zeit zum Sammeln von Unterschriften. Allerdings
liegt nach dem heute geschlossenen Vergleich erneut ein organisatorischer und finanzieller
Kraftakt vor den Aktiven des Volksbegehrens: Sie müssen neue Unterschriftenbögen drucken
lassen, diese landesweit in Umlauf bringen und dafür sorgen, dass in Zukunft nur noch mit den
neuen Bögen gearbeitet wird.
Bis zum 15. Juni hatten rund 240.000 Menschen in Niedersachsen das Volksbegehren
unterzeichnet; für einen Erfolg erforderlich sind knapp 610.000 gültige Unterschriften. Dieser
Zahl wollen die Aktiven in den kommenden Wochen deutlich näher kommen: Im Umfeld der
Kommunalwahl im September sollen die bildungspolitischen Forderungen der landesweiten
Initiative verstärkt auf kommunaler Ebene thematisiert werden.