„Das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht…“

Stellungnahme des Stadtjugendrings Lüneburg e.V. zum Thema „Haus der Jugend“

Nachdem in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses das Konzept der dezentralen Jugendräume vorgestellt wurde, erreichten uns als Stadtjugendring vermehrt Anfragen zu der Entstehung und unserer Position zu dem Konzept. Daher möchten wir in dieser Stellungnahme den Weg von der Idee zum Konzept und unsere Beteiligung nachzeichnen und unsere Wünsche und Ansprüche an ein Haus der Jugend formulieren.

Ein „Haus der Jugend“ in Schweden, Foto: Charlotte H.

Was bisher geschah…
Seit das Haus der Jugend in der Katzenstraße Anfang 2015 Geschichte ist, versucht der Stadtjugendring ein neues Domizil für Jugendliche in Lüneburg zu finden. So wurde 2018 mit einem Antrag im Jugendhilfeausschuss der Hansestadt auf das Problem aufmerksam gemacht und für den Verlust, der mit dem Verkauf des alten Hauses der Jugend einhergeht, sensibilisiert. Die Stadtverwaltung Lüneburg unterstützte im Jugendhilfeausschuss unsere Forderung und schlug ein bahnhofsnahes Gebäude vor. Dies sahen wir aus mehreren Gründen kritisch. Aus unserer Sicht muss Jugendleben zentral in der Stadt platziert werden.

Seitdem ist eine Menge Wasser die Ilmenau herab geflossen, aber untätig waren weder wir noch die Stadtverwaltung. Der Stadtjugendring stand im engen Austausch mit seinem Mitgliedsverband CVJM, der die Räumlichkeiten „Die Finke“ betreibt. Zusammen sondierten wir die Möglichkeiten, im gleichen Haus derzeit ungenutzte Räume für Jugendgruppen und die Jugendverbandsarbeit in der Stadt zu erschließen. Zeitgleich traten an die Stadtverwaltung zudem auch die Nachnutzer:innen des Salon Hansens – der studentische Verein Originalton – mit einer ähnlichen Idee für ihre Räumlichkeiten heran.

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Fristen zur Einreichung von Projektanträgen bei „Demokratie leben!“ für das Jahr 2021 festgelegt

Als Partnerschaft für Demokratie rufen der Stadtjugendring Lüneburg e.V. und der Fachbereich Soziales der Hansestadt Lüneburg dazu auf, Projektanträge im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu stellen. Der kommende Stichtag zur Einreichung von Anträgen ist der 02. April 2021. Auch die Fristen der folgenden Projektdurchläufe für das Jahr 2021 stehen bereits fest. Hierbei handelt es sich um folgende Termine: 04. Juni, 21. August und 01. Oktober.

Seit März 2015 setzen der Stadtjugendring und die Hansestadt Lüneburg gemeinsam das vom Bundesfamilienministerium initiierte Förderprogramm „Demokratie leben!“ um. Im Rahmen des Programms werden in Lüneburg unter anderem Projekte zur Stärkung der Demokratie und Partizipation als wichtige Bestandteile der Jugendarbeit gefördert. „Insbesondere in der jetzigen Pandemiesituation möchten wir Kindern und Jugendlichen einen Raum geben und sie motivieren, ihre Meinung und Bedürfnisse aktiv in demokratischen Prozessen auszuhandeln, zu artikulieren und somit Lüneburg selbstbewusst und fortschrittlich mitzugestalten.“ sagt die Projektkoordinator:in des Stadtjugendring e.V..

Gestellt werden können Anträge durch nicht-staatliche, gemeinnützigen Organisationen. Ein besonderer Fokus hierbei liegt auf Projekten, welche sich für ein respektvolles, interkulturelles und pluralistisches Miteinander einsetzen.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen sind hier zu finden: www.stadtjugendring-lueneburg.de

Förderung von Projekten und Maßnahmen mit dem Schwerpunkt „Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Jungen“

Dem Landespräventionsrat Niedersachsen stehen auch im Haushaltsjahr 2021 Mittel zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Die Regelungen finden sich in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugenlichen. Neu in dieser Richtlinie ist die zusätzliche Förderung von innovativen Projekten und Maßnahmen mit dem Schwerpunkt „Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Jungen“.

Unter www.lpr.niedersachsen.de finden sich alle wichtigen Informationen sowie das Antragsformular und die Anlage.

Die Frist zur Einreichung von Anträgen läuft bis zum 31.03.2021. Später gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.